Sirius – AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Sirius Betreuungsdienstleistungen UG
Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen sowie für im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistung und sonstige Nebenpflichten.
Angebote
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss sind die Angebote von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG, insbesondere hinsichtlich Ausführung, Preise und Fristen freibleibend und nicht bindend.
Leistungsumfang
Für den Umfang der Leistungen ist nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgebend. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Vertragspartners von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG maßgebend.
Leistungsfristen/-termine
Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und –Termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Mitteilungen des Vertragspartners von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart werden.
Werden verbindlich vereinbarte Leistungstermine nicht mindestens 1 Kalendertag vorher schriftlich abgesagt, ist Sirius Betreuungsdienstleistungen UG berechtigt 60% der Vergütung der nicht erbrachten Leistung zu verlangen, es sei denn, der Vertragspartner weist Sirius Betreuungsdienstleistungen UG einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach.
Mitwirkung
Der Vertragspartner von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für Sirius Betreuungsdienstleistungen UG kostenlos erbracht werden. Diese Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen (DIN etc.) und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Der Vertragspartner von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass die Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Vertragspartner zunächst nur kostenlose Nacherfüllung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nach erfüllt oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften bleibt der Anspruch auf Schadenersatz unberührt.
Haftung
Die Haftung von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG für alle Sach- und Vermögensschäden eines Auftrages ist auf den Gesamtbetrag der Angebotssumme begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Höhere Haftungssummen können auf Wunsch des Vertragspartners durch einen gesonderten schriftlichen Vertrag vereinbart und versichert werden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftungsbeschränkungen zugunsten von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG wirken in gleicher Weise auch zugunsten der weiteren Mitarbeiter.
Zahlungsbedingungen
Zusätzlich zu allen Entgelten und Preisen wird die im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben, soweit diese anfällt. Alle Vergütungen sind ohne Abzug nach Rechnungsstellung sofort zahlbar.
Sirius Betreuungsdienstleistungen UG kann jeden in sich abgeschlossenen Teil des Auftrages als Teilleistung zur Abnahme vorlegen.
Der Vertragspartner von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG ist zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Kommt der Vertragspartner seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme vier Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt, wenn Sirius Betreuungsdienstleistungen UG den Auftraggeber bei Leistungserbringung besonders auf die vorgenannte Frist hinweist.
Beanstandungen der Rechnungen von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG sind innerhalb einer Ausschlusszeit von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen.
Gegen Forderungen von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so kann Sirius Betreuungsdienstleistungen UG vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basissatz nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz verlangen.
Abtretung
Die Vertragsparteien können Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen ganz oder teilweise bekommen.
Sonstiges
Der Gerichtsstand ist der Sitz von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG in Bonn.
Erfüllungsort ist der Realisierungsort des Projektes (z.B. Kundensitz), soweit dort Leistungen zu erbringen sind, im übrigen der Sitz von Sirius Betreuungsdienstleistungen UG. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollen Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke sind die Parteien verpflichtet, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
Stand: 03.2016