Unterstützung im Alltag / haushaltsnahe Dienstleistungen

über den Entlastungsbetrag

Sie haben eine Pflegestufe und erhalten jeden Monat einen sogenannten Entlastungsbetrag? Oder dieser Betrag hat sich bisher bereits angesammelt und Sie möchten ihn nun nutzen?

Kein Problem!

An wen richtet sich dieses Angebot:

Mit dem Entlastungsbetrag sollen pflegende Angehörige entlastet werden sowie Pflegebedürftige gefördert werden, so dass sie so lange wie möglich im häuslichen Umfeld ihren Alltag selbstständig bewältigen und soziale Kontakte pflegen können.

Pflegebedürftige Menschen können monatlich bis zu 125 Euro Entlastungsbetrag von der Pflegekasse erhalten. Es handelt sich dabei um eine Leistung der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit dem Geld können haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt werden. Es handelt sich dabei um Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen / niedrigschwellige Angebote).

Tätigkeit/Inhalt:

Die Tätigkeit umfasst alle nach den Bedürfnissen des Auftraggebers anfallenden Tätigkeiten, die im Rahmen der hauswirtschaftlichen/haushaltsnahen Dienstleistungen liegen, wie z.B. Reinigung und Pflege der Wohnung im allgemein üblichen Lebensraum, Wäschepflege, einkaufen, kochen. Sie umfasst keinerlei pflegerische Tätigkeiten.

Sirius hilft – individuell – persönlich – kontinuierlich.

Unter Berücksichtigung des individuellen Stundenumfangs, der aktuellen persönlichen Situation und Bedürfnisse planen wir die Einsätze und Inhalte mit Ihnen oder den pflegenden Angehörigen gemeinsam, transparent und flexibel.

Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang -selbstverständlich kostenfrei.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0228 – 945 907 – 0.
Sie erreichen uns persönlich von montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns bequem über unser Kontaktformular. Oder senden Sie uns Ihr Anliegen gerne jederzeit per E-Mail an info@sirius-hilft.de.